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Empirische Bachelorarbeit über gehörlose Frauen während der Schwangerschaft
25. Juni 2017
VGKU Vorstandssitzung vom 9. Mai 2017 – Protokoll 5/2017
25. Juni 2017

Wir haben ein Schreiben von unserem Politiker Uwe Schummer und Benjamin Daniel Thomas erhalten und sie baten uns, an euch eine wichtige Mitteilung weiterzugeben.

Berlin, 22. Juni 2017

Uwe Schummer: „Gerichtsverfahren müssen auch für gehörlose Menschen verständlich sein!“

Gebärdensprachdolmetscher zahlt künftig der Bund.

Am heutigen Donnerstag wird die unionsgeführte Koalition das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit
in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen
(EMöGG) verabschieden. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderung der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:

„Menschen mit einer Hörbehinderung haben künftig im gesamten Gerichtsverfahren das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher oder andere für die notwendige Kommunikationshilfen. Das betrifft rund
80.000 Gehörlose und etwa 140.000 schwerhörige Menschen in Deutschland, die in Gebärdensprache
kommunizieren. Sie müssen künftig nicht mehr die Dolmetscherkosten selber tragen. Der Bund wird diese
übernehmen und sorgt damit für einen wichtigen Nachteilsausgleich im Justizwesen.

Für die Union ist das ein erster wichtiger Schritt. In der nächsten Legislaturperiode werden sich CDU und CSU
dafür einsetzen, dass künftig auch die Rechtsberatung im Vorfeld des Verfahren barrierefrei wird, um
gehörlosen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gerichtsverfahren zu ermöglichen.“

Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf unsere Homepage

https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/gerichtsverfahren-muessen-auch-fuer-gehoerlose-menschen-verstaendlich

 

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