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Theaterstück „Terror“ von Ferdinand von Schnarch mit DolmetscherInnen für Gebärdensprache
22. Dezember 2016
Terminvorschau für das Jahr 2017
24. Dezember 2016
Wichtige Mitteilung für alle:
 
Mit der Bitte von unseren Abgeordneten Oskar Burkert möchten wir euch hier die wichtige Info weitergeben.
Es gibt Neues für uns, dass künftig bei aller Gerichtsverhandlungen die Kosten für den Dolmetscher für Gebärdensprache vom Gericht übernommen werden.
Für anwaltliche Beratung o. ä. stehen noch aus. Wir haben Herrn Uwe Schummer bereits hingewiesen.
 

Pressemitteilung

 

Guten Tag Oskar Burkert,

aktuell senden wir Ihnen eine Pressemitteilung aus dem Bereich Familie, Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales zu.

15.12.2016
Uwe Schummer

Menschen mit Sprach-und Hörbehinderungen in Gerichtsverfahren stärken


Gerichte sollen Dolmetscherkosten komplett tragen

Am heutigen Donnerstag bringt die unionsgeführte Koalition den Gesetzentwurf zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (EMöGG) ein. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:

„Für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen sind Gerichtsverfahren heute mit zusätzlichen Kosten verbunden, sofern sie auf einen Gebärdensprachdolmetscher oder andere Kommunikationshilfen angewiesen sind. Nur in Strafverfahren wird die Übersetzung rund um das gesamte Verfahren von den Gerichten finanziert. In allen anderen Gerichtsverfahren tragen sie lediglich die Kosten für Übersetzungen in den mündlichen Anhörungen. Alle anderen Kosten tragen die betroffenen Menschen bislang selbst. Damit sind sie aufgrund ihrer besonderen Beeinträchtigung gegenüber vielen anderen Menschen klar im Nachteil.

Das neue Gesetz wird das ändern. Es stellt sicher, dass Gebärdensprachdolmetscher und andere Kommunikationshilfen im gesamten Verfahren von den Gerichten finanziert werden. Künftig übernimmt damit der Bund rund 97.000 Euro an Mehrkosten für barrierefreie Gerichtsverfahren. Damit schließt die Koalition eine bisherige Gesetzeslücke im Sinne der betroffenen Menschen mit Behinderungen und macht das Gerichtswesen für sie ein Stück gerechter.“
 

Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf unserer Homepage und in unserem Presse-Twitter-Kanal @cducsubt.

Kurz-URL: http://cducsu.cc/2gM7IiD

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

fraktion@cducsu.de

www.cducsu.de  

 

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