Gehörlose und schwer hörgeschädigte Menschen in Nordrhein-Westfalen können jetzt über eine landesweite Faxnummer Kontakt zum Notdienst der niedergelassenen Ärzte aufnehmen.
Dieser Service steht in den Nachtstunden und am Wochenende bereit, wenn die Arztpraxen geschlossen sind. Mit einem im Internet abrufbaren Fax-Formblatt können Patientinnen und Patienten ihr Anliegen unter der Faxnummer 0203 – 57 06 444 direkt an die Arztruf-Zentrale übermitteln und erhalten umgehend Auskunft und Unterstützung.
Die Faxvorlage steht auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (www.kvno.de) und Westfalen-Lippe (www.kvwl.de) zum Download zur Verfügung und liegt auch in den Praxen der HNO-Ärzte bereit.